Mitgliedschaft.

Für die Mitgliedschaft in der Fußballabteilung des SV Olympiadorf München e.V. gelten ab 01.01.2016 folgende Bedingungen:

Das Beitragsjahr beginnt am 01.09. und endet am 31.08. des Folgejahres.

Anfang September erfolgt die Abbuchung des Beitrags für das jeweilige Beitragsjahr.

Mitgliedsbeiträge
jährlich
Erwachsene (ab 18 Jahre)
180 EUR
Ermäßigter Beitrag * (bis 25 Jahre)
150 EUR
* für Schüler, Studenten, Auszubildende, Zivil-/ Wehr-/ Freiwilligendienstleistende (mit Nachweis)
Aufnahmegebühr
einmalig
25 EUR
Wechselgebühr (Passausstellung)
einmalig
Erwachsene (ab 18 Jahre)
50 EUR
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)
25 EUR

Für alle Mitglieder ist die Teilnahme am Beitragseinzugsverfahren zwingend. Wer nicht daran teilnimmt, kann nicht Mitglied des Verein werden.

Für jede Beitragsmahnung werden 10 EUR in Rechnung gestellt.

Für jede Rückbuchung wird eine Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10 EUR in Rechnung gestellt.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist spätestens zum 14.07. eines Jahres in schriftlicher Form möglich. Bei nicht erfolgter schriftlicher Kündigung wird der Beitag durch ein erneutes Lastschriftverfahren eingezogen und nicht zurückerstattet.

Beiträge und Zuschläge werden beim Beitritt in den Verein ab dem Quartal fällig, in dem der Beitritt erfolgt.

Elterninformation Jugendfussball

Mitgliedsantrag Fussball
Datenschutzerläuterung
BFV-Passantrag für Jugendliche
DFB-Zusatzerklärung (nur für erstmalig in Deutschland anzumeldende ausländische Spieler!)

Bitte beachten:

Mitgliedsantrag, BFV-Passantrag und ggf. DFB-Zusatzerklärung bitte vollständig und leserlich (in Druckbuchstaben) ausfüllen und unterschreiben und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises bzw. Aufenthaltsgenehmigung über den zuständigen Trainer an die Mitgliederverwaltung (Fußball) weiterleiten.

Eine Anmeldung erfolgt nur, wenn alle notwendigen Dokumente vollständig vorliegen!


Datenschutz:

Der SV Olympiadorf München e.V. nimmt den Datenschutz ernst. Persönliche Daten (inkl. Spielerfoto) werden nur für die Abwicklung der Vereinsmitgliedschaft und des Spielbetriebs verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Für einen gültigen Spielerpass bzw. einen Online-Nachweis des Spielrechts ist jedoch ein Spielerfoto zwingend notwendig!

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerläuterung. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch.